Barrierefreiheit

Barrierefreiheit wird Pflicht! Du hast noch

Zeit...

Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen, Vereine und Institutionen in Kraft. Das BFSG setzt die europäischen Richtlinien zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) um.

Mit dieser Checkliste kannst du schnell sehen, wie barrierefrei deine Website ist.

Barrierefreiheit bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie für alle Benutzer:innen zugänglich sind – unabhängig von ihren individuellen körperlichen oder technischen Voraussetzungen.

Bei der Konzeption, Gestaltung und technischen Umsetzung werden die gesetzlichen Grundlagen wie die BITV 2.0 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die zugrundeliegenden Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) berücksichtigt.

Eine barrierefreie Webseite, die den WCAG entspricht, ist wahrnehmbar¹, bedienbar², verständlich³ und robust⁴. In einer solchen Umgebung kommen (Werbe-)Botschaften klarer an.

Du kannst die Checkliste direkt abarbeiten. Was du gemacht hast, wird gespeichert. Du kannst es jederzeit wieder ansehen.

Nicht nur eine Frage der Inklusion

Eine barrierefreie Website ist...

Barrierefreiheit ist für…

Grafik mit mehreren barrierefreien Icons auf einem Screen und einer Rollstuhlfahrerin
  • alle

    Barrierefreiheit sorgt dafür, dass eine Webseite für alle und ohne Hindernisse nutzbar ist – ohne fremde Hilfe. Sie ist nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung wichtig, sondern nützt auch:

    • Benutzer:innen mit langsamer Internetverbindung oder alter Technik
    • Benutzer:innen mit geringen digitalen Kenntnissen
    • Benutzer:innen mit anderen Muttersprachen
  • Benutzer:innen mit einer Sehbeeinträchtigung oder -behinderung

    Gut durchdachte Farbkonzepte mit ausreichendem Kontrast, skalierbare Layouts und gut lesbare Schriftarten helfen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. Ein optionaler Hochkontrastmodus kann zusätzlichen Komfort bieten.

    Assistive Technologien wie Screenreader oder Braillezeilen benötigen eine klar strukturierte Website mit semantischem HTML und Alternativtexten für Bilder, um Inhalte verständlich wiederzugeben.

    Kennst du eigentlich schon meine Tools zur Unterstützung deiner Barrierefreiheit?

    • Interaktive Checkliste für einen ersten Eindruck der Barrierefreiheit
    • Farbkontraste prüfen, für ein barrierefreies Farbkonzept
  • Benutzer:innen mit einer motorischen Einschränkung

    Für Menschen mit motorischen Einschränkungen muss die Navigation besonders benutzerfreundlich sein. Die Webseite sollte vollständig per Touchscreen, Joystick, blick- oder mundgesteuertem Cursor sowie Tastatur bedienbar sein. Schaltflächen müssen ausreichend groß und mit genügend Abstand platziert sein.

    Neben dem Design sind auch technische Anpassungen erforderlich.

  • Benutzer:innen mit einer Hörbeeinträchtigung

    Einige Gehörlose haben Schwierigkeiten mit der Schriftsprache, da ihnen die Lautsprache fehlt. Eine Version in Leichter Sprache kann hier unterstützen.

    Videos lassen sich leicht mit Untertiteln versehen, für Audio-Inhalte können Transkripte bereitgestellt werden.

  • Benutzer:innen mit anderen Beeinträchtigungen

    Animationen sollten vorsichtig eingesetzt werden, da sie bei Epilepsie oder vestibulären Störungen Schwindel, Kopfschmerzen oder sogar Anfälle auslösen können. Blinkende Effekte sollten vermieden werden.

    Für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen kann ebenfalls ein Angebot in einfacher oder leichter Sprache hilfreich sein.

  • Dich

    Barrierefreies Webdesign erweitert die Reichweite von Unternehmen, Vereinen und Institutionen – oder einfach von deiner Website.

    Ein nutzer:innenfreundliches Bedienkonzept und schnelle Ladezeiten reduzieren die Absprungrate und bieten dir wirtschaftliche Vorteile! Zudem verbessert Barrierefreiheit die Suchmaschinenoptimierung.

Warum barrierefreie Websites?

BFSG für Unternehmen, Vereine und Institutionen. Aber warum?

Was du unbedingt wissen solltest

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat den European Accessibility Act (EAA) im Juli 2021 in deutsches Recht umgesetzt. Die dazugehörige Verordnung (BFSGV) vom 15. Juni 2022 legt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die ab dem 28. Juni 2025 gelten, dazu gehörenr z.B. Online-Handel, Hard- und Software, überregionaler Personenverkehr und Bankdienstleistungen.

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten und Informationsautomaten
  • Verbrauchergeräte mit interaktivem Leistungsumfang für Telekommunikationsdienste oder den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • E-Book-Lesegeräte

…die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden.

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten wie Webseiten, Apps, elektronische Tickets, Ticketdienste, Verkehrsinformationen und interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen
  • E-Books sowie die zugehörige Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

…die nach dem 28.06.2025 für Verbraucher:innen in den Verkehr gebracht werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Hersteller:innen, Händler:innen, Importeur:innen und Dienstleister:innen bestimmter Produkte zur Gewährleistung von Barrierefreiheit. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von max. 2 Mio. €.

Nicht direkt betriffen sind…

  • B2B-Unternehmen (wenn eindeutig erkennbar)
  • Präsentationswebsites ohne Shop, Terminbuchungsfunktion oder ähnliche interaktive Elemente

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 10 Mio. € können sich möglicherweise befreien lassen, wenn sie eine unverhältnismäßige Belastung nachweisen.

Bei Verstößen können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen einschränken oder untersagen sowie Rücknahmen oder Rückrufe anordnen.

Was bringt dir eine Webseite, wenn sie nicht verstanden wird?